Schildbürgerstreich – Versandhandel in Österreich verboten

13. April 2017 2 min zum lesen

Schildbürgerstreich – Versandhandel in Österreich verboten

In Österreich ticken die Uhren anders – und weil dies so ist, nimmt man auch gern Gesetze zum Anlass, das 21. Jahrhundert einfach zu ignorieren. So wurde im Zuge des neuen EU-Tabakgesetzes bereits im Mai 2016 einfach der Versand von Erzeugnissen zum Dampfen in Österreich verboten.

 

Ein österreichischer Online-Händler hat gegen dieses Gesetz geklagt und nun liegt das Urteil vor. Der Versandhandel bleibt verboten, weil „damit die Interessen des Konsumenten- und Jugendschutzes verfolgt werden“. Auf Deutsch, der mündige Konsument muss vor sich selbst geschützt werden, und Jugendliche in Österreich sehen manchmal mit 16 oder 17 nicht wie 20 aus! Die können also nicht zum nächsten Kiosk laufen und sich direkt eindecken. Die greifen auch nicht erst zur klassischen Kippe, sondern sind ganz wild auf das Auffüllen von Tanks mit Liquid.

 

Das ist aber nicht alles, was so einem Gericht einfällt – es wird noch besser. Zitat „... bei E-Zigaretten gegebenen Sucht- und Gesundheitsgefährdungspotenzial sowie deren besonderer Attraktivität für Einsteiger.“ Wie kommt das Gericht auf die Behauptung, es sei besonders attraktiv für Einsteiger? Sitzen an solchen Richtertischen nur Richter, die nie geraucht haben? Die nicht wissen, dass eine Schachtel Zigaretten öffnen wesentlich simpler ist, als einen Akku laden, einen Tank befüllen, und vor allem die 5-Klick-Abschaltung nicht vergessen, deutlich aufwendiger ist?

 

Dass Statistiken klar belegen, weniger als 1 Prozent der Dampfer hat vorher nie geraucht? Und woran macht das Gericht das Gefährdungspotenzial fest? Das ist überhaupt Bombe – festgemacht wird es natürlich ausgerechnet am Propylenglykol! Also wer dampft, der zieht sich, nach Meinung der österreichischen Gerichtsbarkeit, wohl seine Zahnpaste in die Nase?

 

Übrigens stammt dieses Urteil nicht etwa von einem Provinzgericht – sondern vom Österreichischen Verfassungsgerichtshof, also dem obersten Gericht des Landes.

 

Die österreichischen Kiosk-Inhaber wird es freuen – sie haben das Monopol im Land!

Zum Original-Gerichtsurteil geht es hier

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